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Hallenbad

Testpflicht entfällt auch im öffentlichen Badebetrieb

Veröffentlicht: 08.07.2021
Autor: Anna Zengerling

Aufgrung der Änderung der CoronaSchVO zum 09.07.2021 gibt es auch Änderungen in dem Hygienekonzept des Hallenbades.

Die Testpflicht und die Kontaktnachverfolgung entfallen künftig. Wir empfehlen weiterhin, den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und eine Maske zu tragen. Aus diesem Grund werden wir auch nicht von der Personenbegrenzung im Hallenbad abweichen. Daher dürfen sich auch weiterhin nur 24 Personen gleichzeitig im Bad aufhalten. Die Begrenzung in den Umkleidekabinen und Duschen bleibt bestehen.

Die Schwimmintervalle während der öffentlichen Badezeit entfallen künftig. Das Hallenbad hat dienstags und donnerstags von 15:00-20:30 Uhr und sonntags von 9:00-14:30 Uhr durchgehend geöffnet.

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